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Getrennte Vermögensverwaltung gemäß § 6 der Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV)
gespeichert am 26.12.2024
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