Diese Anlage ist für jede Person mit selbständiger Tätigkeit bzw. bei mehreren selbständigen Tätigkeiten für jede dieser Tätigkeiten auszufüllen.
(bitte Nachweis beifügen)
Sie nutzen Ihr betriebliches Kraftfahrzeug auch privat. Der Nutzungswert ist als Betriebs- einnahme zu erfassen.
Sie entnehmen Waren für den privaten Verbrauch. Der Gegenwert dieser Waren ist als Betriebseinnahme zu erfassen.
Keine Betriebseinnahmen sind z. B. die Aufnahme eines Darlehens, Einlagen von Wirtschaftsgütern, Erhöhung des Kapitals Ihrer Gesellschaft.
Dazu zählen – steuerrechtlich betrachtet – Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die Aufwendungen müssen dem Betrieb zuzuordnen sein.
private Entnahmen für die private Lebensführung (z. B. Ernährung, Kleidung, Wohnung)
Beiträge des selbständig tätigen Haushaltsmitglieds für die eigene Mitgliedschaft in der gesetz- lichen oder privaten Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
Tilgungsraten eines betrieblichen Darlehens
Zahlung der Gewerbesteuer
Verlustvor- und Verlustrückträge werden nicht berücksichtigt
ein vertikaler Verlustausgleich wird nicht vorgenommen
Investitionsabzugsbeträge werden nicht berücksichtigt
erhöhte Absetzungen zählen teilweise zum wohngeldrechtlichen Jahreseinkommen