Wohngeldantrag für den Mietzuschuss (Seite 2)

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Nachweis(e): Für Antragsteller / Antragstellerinnen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten): Reichen Sie bitte einen Nachweis Ihres Aufenthaltstitels ein.

Familienstand

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Fragen zur Wohnung, für die Sie Wohngeld beantragen

Fragen zur Wohnung, für die Sie Wohngeld beantragen

Wichtig zu wissen: Wohngeld (Mietzuschuss) können Sie nur beantragen, wenn Sie Mieter/Mieterin der Wohnung oder Untermieter/Untermieterin sind oder einen mietähnlichen Nutzungsvertrag haben. Wohngeld ist immer fest mit der Wohnung verbunden. Bei einem Umzug muss der Antrag auf Wohngeld neu gestellt werden. Die Wohnung muss der Lebensmittelpunkt von Ihnen und Ihren Haushaltsmitgliedern sein. Sie können nur für eine Wohnung Wohngeld erhalten.

Wie lautet die Anschrift der Wohnung, für die Sie Wohngeld beantragen?

2. Wie lautet die Anschrift der Wohnung, für die Sie Wohngeld beantragen?
Wenn Sie noch nicht in der oben genannten Wohnung wohnen, geben Sie bitte Ihre aktuelle Anschrift und das Datum des geplanten Einzugs an.

Wurde die Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert (z. B. Sozialwohnung) und unterliegt sie deshalb einer Mietpreisbindung?

3. Wurde die Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert (z. B. Sozialwohnung) und unterliegt sie deshalb einer Mietpreisbindung?