Des Weiteren gibt es Freibeträge, wenn Sie alleine mit Kindern wohnen oder wenn eines oder mehrere Ihrer Kinder eigene Einnahmen aus Ausbildung oder Beschäftigung (zum Beispiel durch einen Ferienjob) haben oder wenn Sie und/oder ein anderes Haushaltsmitglied mit Rentenbezug mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht haben.
Nachweis(e): Bitte reichen Sie alle Nachweise zu Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten, Schwerbehinderung, Pflegegrad, zum Status als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung sowie zu Unterhaltszahlungen und erfüllten Grundrentenzeiten ein.