Wichtig zu wissen: Wohngeld und Transferleistungen schließen einander in der Regel aus.
Wenn Sie und/oder ein anderes Haushaltsmitglied eine Transferleistung erhalten, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrer Wohngeldbehörde aufzunehmen, um Ihre Anspruchsberechtigung zu klären. Wenn Ihr Antrag auf eine Transferleistung innerhalb der letzten zwei Monate abgelehnt wurde, können Sie unter Umständen Wohngeld rückwirkend erhalten.
Transferleistungen sind
1. Bürgergeld (SGB II)
2. Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“, SGB XII)
3. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
4. Verletztengeld in Höhe des Bürgergeldes (SGB VII)
5. Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (nach BVG)
6. Hilfe zum Lebensunterhalt in einer stationären Einrichtung
7. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
8. Als Zuschuss erbrachte Leistungen nach SGB II für Auszubildende in besonderen Fällen