Wichtig zu wissen: Haushaltsmitglieder sind alle Personen, die mit Ihnen zusammen in einer Wohnung leben (Kinder und Erwachsene). Nicht zu Ihrem Haushalt gehören zum Beispiel Mitbewohner / Mitbewohnerinnen in einer Studenten-WG oder Untermieter / Untermieterinnen. Haushaltsmitglieder müssen nicht die gesamte Zeit in der Wohnung wohnen (zum Beispiel, wenn sie wochentags beruflich bedingt woanders sind).
Wichtig ist, dass die Wohnung ihr Lebensmittelpunkt ist. Kinder (auch Pflegekinder) zählen auch dann als Haushalts- mitglieder, wenn sie beim anderen Elternteil leben, aber in Ihrem Haushalt zu mindestens 1/3 betreut werden. Falls Sie mehr als ein Kind zu einem etwas geringeren Anteil als 1/3 betreuen, dürfen Sie das jüngste dieser Kinder als Haushaltsmitglied angeben.