Wichtig zu wissen: Wohngeld (Mietzuschuss) können Sie nur beantragen, wenn Sie Mieter/Mieterin der Wohnung oder Untermieter/Untermieterin sind oder einen mietähnlichen Nutzungsvertrag haben. Wohngeld ist immer fest mit der Wohnung verbunden. Bei einem Umzug muss der Antrag auf Wohngeld neu gestellt werden. Die Wohnung muss der Lebensmittelpunkt von Ihnen und Ihren Haushaltsmitgliedern sein. Sie können nur für eine Wohnung Wohngeld erhalten.