Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss (Seite 4)

Wer sind Ihre aktuellen Haushaltsmitglieder? (Fortsetzung)

Angaben für das 4. Haushaltsmitglied

Angaben für das 4. Haushaltsmitglied
Geschlecht
Symbol: Dokumente

Nachweis(e): Für Haushaltsmitglieder aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) reichen Sie bitte einen Nachweis ihres Aufenthalts- titels ein. Für Kinder, die beim anderen Elternteil leben und hier als Haushaltsmitglieder eingetragen wurden, weisen Sie bitte nach, wie die Betreuung zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil geregelt bzw. aufgeteilt ist.

Für Haushaltsmitglieder aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) auszufüllen

Für Haushaltsmitglieder aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) auszufüllen
Hat sich eine dritte Person gegenüber der Ausländerbehörde / Auslandsvertretung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich des Wohnraums für Sie und/oder ein anderes Haushalts- mitglied zu tragen?

Wohnen in Ihrem Wohnraum noch weitere Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören (zum Beispiel Personen, an die Sie Teile Ihres Wohnraums [u.a. Zimmer, Einliegerwohnung] vermietet haben)?

7. Wohnen in Ihrem Wohnraum noch weitere Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören (zum Beispiel Personen, an die Sie Teile Ihres Wohnraums [u.a. Zimmer, Einliegerwohnung] vermietet haben)?

Veränderung der Anzahl der Haushaltsmitglieder

Veränderung der Anzahl der Haushaltsmitglieder Symbol: Glühbirne

Wichtig zu wissen: Wenn ein Haushaltsmitglied innerhalb der letzten 12 Monate verstorben ist, zählt es für die Wohn- geldberechnung unter bestimmten Voraussetzungen noch als Haushaltsmitglied. Dadurch wird verhindert, dass Wohngeld- empfänger / Wohngeldempfängerinnen unmittelbar nach dem Tod eines Haushaltsmitgliedes weniger Wohngeld bekommen (und dadurch zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Belastung haben).

8. Ist ein Haushaltsmitglied innerhalb der letzten 12 Monate verstorben?