Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss (Seite 3)

Fragen zum Wohnraum, für den Sie Wohngeld beantragen (Fortsetzung)
3. Wurde der Wohnraum mit öffentlichen Mitteln gefördert?
4. Erhalten Sie für einen anderen Wohnraum bereits Wohngeld oder haben dieses beantragt?
5. Haben Sie einen Zweitwohnsitz?

Wer sind Ihre aktuellen Haushaltsmitglieder?

Wer sind Ihre aktuellen Haushaltsmitglieder? Symbol: Glühbirne

Wichtig zu wissen: Haushaltsmitglieder sind alle Personen, die mit Ihnen zusammen in dem Wohnraum leben (Kinder und Erwachsene). Nicht zu Ihrem Haushalt gehören zum Beispiel Personen, an die Sie Teile Ihres Wohnraums (u.a. Zimmer, Einliegerwohnung) vermietet haben. Haushaltsmitglieder müssen nicht die gesamte Zeit den Wohnraum bewohnen (zum Beispiel wenn sie wochentags beruflich bedingt woanders sind).

Wichtig ist, dass der Wohnraum ihr Lebensmittelpunkt ist. Kinder (auch Pflegekinder) zählen auch dann als Haushaltsmitglieder, wenn sie beim anderen Elternteil leben, aber in Ihrem Haushalt zu mindestens 1/3 betreut werden. Falls Sie mehr als ein Kind zu einem etwas geringeren Anteil als 1/3 betreuen, dürfen Sie das jüngste dieser Kinder als Haushaltsmitglied angeben. Bei mehr als 4 Haushaltsmitgliedern verwenden Sie ein weiteres Blatt.

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Angaben für das 1. Haushaltsmitglied

Angaben für das 1. Haushaltsmitglied
Geschlecht

Angaben für das 2. Haushaltsmitglied

Angaben für das 2. Haushaltsmitglied
Geschlecht

Angaben für das 3. Haushaltsmitglied

Angaben für das 3. Haushaltsmitglied
Geschlecht