Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss (Seite 2)

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Nachweis(e): Für Antragsteller / Antragstellerinnen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten): Reichen Sie bitte einen Nachweis Ihres Aufenthaltstitels ein.

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Fragen zum Wohnraum, für den Sie Wohngeld beantragen

Fragen zum Wohnraum, für den Sie Wohngeld beantragen Symbol: Glühbirne

Wichtig zu wissen: Wohngeld (Lastenzuschuss) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer/Eigentümerin eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung oder Inhaber/in eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts sind. Verfügt Ihr Wohneigentum über mehr als zwei Wohnungen, verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss.
Einen Lastenzuschuss kann auch der Erbbauberechtigte / die
Erbbauberechtigte beantragen. Wohngeld ist immer fest mit dem Wohnraum verbunden. Bei einem Umzug muss der Antrag auf Wohngeld neu gestellt werden. Der Wohnraum muss der Lebensmittelpunkt von Ihnen und Ihren Haushaltsmitgliedern sein. Sie können nur für ein Wohneigentum Wohngeld erhalten.

2. Wie lautet die Anschrift des Wohraums, für die Sie Wohngeld beantragen?
Wenn Sie noch nicht in dem oben genannten Wohnraum wohnen, geben Sie bitte Ihre aktuelle Anschrift und das Datum des geplanten Einzugs an.