Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss (Seite 11)

Fragen zur Belastung

Fragen zur Belastung Symbol: Glühbirne
Wichtig zu wissen: Ihr Wohngeldanspruch wird auf Basis Ihrer Belastung berechnet. Unter Belastung versteht man die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Zur Belastung gehören:

• Ausgaben für den Kapitaldienst (Zinsen, Tilgung etc.),
• eine Pauschale für Instandhaltungs- und Betriebskosten,
• Grundsteuer,
• zu entrichtende Verwaltungskosten.

Die folgenden Fragen sind notwendig, damit die Wohngeldbehörde den richtigen Betrag ermitteln kann.

Symbol: Dokumente

Nachweis(e): Bitte reichen Sie alle Nachweise zum Wohneigentum und zur Belastung ein (insbesondere Kaufvertrag, ggf. Nachweise zu den Baukosten, Grundbuchauszug, Darlehensverträge, Grundsteuerbescheid, Nachweis über die Wohnfläche, Nachweise zu Vermietung und Verpachtung, Bausparurkunden, die mit der Finanzierung im Zusammenhang stehen, aktuelle Zahlungsnachweise, Nachweise über die Verwendung nachträglich aufgenommener Darlehen). Bei einem Erstantrag ist zusätzlich eine Fremdmittelbescheinigung von dem Darlehensgeber / der Darlehensgeberin vorzulegen.

Ich bin

21. Ich bin

Wie groß ist Ihr Wohnraum?

22. Wie groß ist Ihr Wohnraum?

Sind Sie alleiniger Eigentümer / alleinige Eigentümerin des Wohnraums?

23. Sind Sie alleiniger Eigentümer / alleinige Eigentümerin des Wohnraums?

Haben Sie Belastungen für den Wohnraum zu tragen?

24. Haben Sie Belastungen für den Wohnraum zu tragen?

Wenn ja, beantworten Sie bitte die Fragen 25 bis 30.

Welche Belastung aus Fremdmitteln ist für den Wohnraum aufzubringen?

25. Welche Belastung aus Fremdmitteln ist für den Wohnraum aufzubringen?

Fremdmittel sind Darlehen, gestundete Restkaufgelder und gestundete öffentliche Lasten des Grundstücks (zum Beispiel verrentete Erschließungsbeiträge). Die Fremdmittel müssen für den Grundstückserwerb, den Hauserwerb, den Wohnungserwerb, den Bau des Hauses, die Modernisierung des Hauses / der Wohnung, die nachträgliche Einrichtung / den nachträglichen Ausbau einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsfläche oder den nachträglichen Anschluss an Versorgungs- und Entwässerungsanlagen bestimmt sein. Darlehen für Instandsetzung oder Instandhaltung sind nicht berücksichtigungsfähig. Zum Kapitaldienst zählen Zinsen, Tilgung und laufende Nebenleistungen. Laufende Nebenleistungen sind beispielsweise laufende Verwaltungskostenbeiträge an den Darlehensgeber / die Darlehensgeberin.

Angaben für 1. Belastung