Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss (Seite 10)

Sonstige Fragen zu Ihren Einnahmen (Fortsetzung)
Hatten Sie und/oder ein anderes Haushaltsmitglied in den letzten 12 Monaten einmalige Einnahmen (z. B. einmalige Unterhaltszahlungen, Rentennachzahlungen, Versicherungsleistungen und Abfindungen) ?
Oder sind solche einmaligen Einnahmen in den nächsten 12 Monaten zu erwarten?
Angaben für eine 2. Person
Symbol: Dokumente

Nachweis(e): Bitte reichen Sie alle Nachweise zu einmaligen Einnahmen ein.

Werden sich die Einnahmen bei Ihnen und/oder einem anderen Haushaltsmitglied in den nächsten 12 Monaten verringern oder erhöhen?

19. Werden sich die Einnahmen bei Ihnen und/oder einem anderen Haushaltsmitglied in den nächsten 12 Monaten verringern oder erhöhen?

Gründe für Veränderungen können zum Beispiel Arbeitsaufnahme, Antrag auf Rente, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Ausbildungs- förderung oder Versicherungsleistung sein.

Symbol: Dokumente

Nachweis(e): Bitte reichen Sie alle Nachweise zu den veränderten Einnahmen ein.

Ihr Vermögen

Ihr Vermögen Symbol: Glühbirne

Wichtig zu wissen:
Wohngeld bekommen Sie nur, wenn Sie und Ihre Haushaltsmitglieder nicht zu viel Vermögen haben.

Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie und Ihre Haushaltsmitglieder Vermögen haben, das 60.000 EUR für Sie plus 30.000 EUR pro weiterem Haushaltsmitglied übersteigt (1 Person: 60.000 EUR, 2 Personen: 90.000 EUR, 3 Personen: 120.000 EUR usw.). Als Vermögen gelten dabei insbesondere Geld (bar oder auf der Bank), Wertpapiere (zum Beispiel Aktien/Fonds), nicht selbst bewohnte Immobilien oder Grundstücke (auch Vermögen im Ausland zählt dazu).

Haben Sie und/oder ein anderes Haushaltsmitglied insgesamt ein Vermögen, das 60.000 EUR für Sie plus 30.000 EUR pro weiterem Haushaltsmitglied übersteigt?

20. Haben Sie und/oder ein anderes Haushaltsmitglied insgesamt ein Vermögen, das 60.000 EUR für Sie plus 30.000 EUR pro weiterem Haushaltsmitglied übersteigt?

Nachweis(e): Bitte legen Sie entsprechende Unterlagen bei.