Alleinlebende Empfänger / Empfängerinnen von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sind in der Regel nicht wohngeldberechtigt. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrer Wohngeldbehörde aufzunehmen, um Ihre Anspruchs- berechtigung zu klären. Zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten-/Lebensversicherung können auch privat gezahlte Beiträge zählen.
Beispiele für die im folgenden abgefragten Turnusangaben sind, monatlich, täglich oder jährlich.
Bei mehr als 4 weiteren Haushaltsmitgliedern verwenden Sie bitte ein weiteres Blatt.