Wichtig zu wissen: Haushaltsmitglieder sind alle Personen, die mit Ihnen zusammen in dem Wohnraum leben (Kinder und Erwachsene). Nicht zu Ihrem Haushalt gehören zum Beispiel Personen, an die Sie Teile Ihres Wohnraums (u.a. Zimmer, Einliegerwohnung) vermietet haben. Haushaltsmitglieder müssen nicht die gesamte Zeit den Wohnraum bewohnen (zum Beispiel wenn sie wochentags beruflich bedingt woanders sind).
Wichtig ist, dass der Wohnraum ihr Lebensmittelpunkt ist. Kinder (auch Pflegekinder) zählen auch dann als Haushaltsmitglieder, wenn sie beim anderen Elternteil leben, aber in Ihrem Haushalt zu mindestens 1/3 betreut werden. Falls Sie mehr als ein Kind zu einem etwas geringeren Anteil als 1/3 betreuen, dürfen Sie das jüngste dieser Kinder als Haushaltsmitglied angeben. Bei mehr als 4 Haushaltsmitgliedern verwenden Sie ein weiteres Blatt.