Wichtig zu wissen: Wohngeld (Lastenzuschuss) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer/Eigentümerin eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung oder Inhaber/in eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts sind. Verfügt Ihr Wohneigentum über mehr als zwei Wohnungen, verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss.
Einen Lastenzuschuss kann auch der Erbbauberechtigte / die
Erbbauberechtigte beantragen. Wohngeld ist immer fest mit dem Wohnraum verbunden. Bei einem Umzug muss der Antrag auf Wohngeld neu gestellt werden. Der Wohnraum muss der Lebensmittelpunkt von Ihnen und Ihren Haushaltsmitgliedern sein. Sie können nur für ein Wohneigentum Wohngeld erhalten.