Mir ist bekannt, dass die Wohngeldbehörde die von mir gemachten Angaben im Rahmen eines Datenabgleichs (§ 33 WoGG) prüfen kann. Ich bin darüber informiert, dass falsche und unvollständige Angaben zur Rücknahme des Wohngeldbescheides, zur Rückforderung des überzahlten Wohngeldes und zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit / Straftat führen können.