Wohngeldantrag für Heimbewohner - (Thüringen) (Seite 2)

Angaben zur Ermittlung des Einkommens und von Freibeträgen

Angaben zur Ermittlung des Einkommens und von Freibeträgen

Entrichten Sie oder Ihr(e) Partner(in)

8. Entrichten Sie oder Ihr(e) Partner(in)

(Wenn ja, bitte ankreuzen bzw. ausfüllen)

Steuern vom Einkommen?
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung?
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Laufende freiwillige Leistungen zur Kranken- und Pflegeversicherung?
Laufende freiwillige Leistungen zur Rentenversicherung?
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Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes ist die Summe aller positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommen- steuergesetzes sowie bestimmter steuerfreier Einnahmen nach § 14 Abs. 2 Wohngeldgesetz. Tragen Sie bitte alle Einnahmen, ggf. auch die Ihres/Ihrer im gleichen Wohnraum lebenden Partners/Partnerin mit den Bruttobeträgen ein.

Einkünfte aus:
Renten aus der gesetz- lichen Rentenversicherung
Betriebsrenten
einkommensabhängigen BVG-Renten
Pensionen
Unterhaltsleistungen
Kapitalvermögen

(z. B. Zinsen aus Bank-, Spar-,
und Bausparguthaben)

nichtselbstständiger Arbeit
Nebentätigkeit oder geringfügiger Beschäftigung
LAG-Unterhaltshilfen
Sonstige

Haben Sie oder Ihr(e) Partner(in) weitere Einkünfte, z.B. Transferleistungen, bei denen keine Kosten der Unterkunft gewährt wurden?

10. Haben Sie oder Ihr(e) Partner(in) weitere Einkünfte, z.B. Transferleistungen, bei denen keine Kosten der Unterkunft gewährt wurden?

Verfügen Sie oder Ihr ggf. im Heim lebende(r) Partner(in) über verwertbares Vermögen, das in der Summe den Wert von 60.000 Euro für Sie und 30.000 Euro für Ihre(n) Partner(in) übersteigt?

11. Verfügen Sie oder Ihr ggf. im Heim lebende(r) Partner(in) über verwertbares Vermögen, das in der Summe den Wert von 60.000 Euro für Sie und 30.000 Euro für Ihre(n) Partner(in) übersteigt?

Vermögenswerte, auch wenn sie sich im Ausland befinden, sind insbesondere
– Immobilien (z.B. Haus- und Wohnbesitz, sonstige Immobilien, bebaute und unbebaute Grundstücke),
– Geldvermögen (z.B. Bank- und Sparguthaben, Bargeld),
– Wertgegenstände, bewegliche Sachen (z.B. Schmuck, Gold, Gemälde, Auto),
– Sonstige Vermögenswerte (z.B. Bausparvertrag, Lebensversicherung, Wertpapiere, Aktien, Aktienfonds)

Ermitteln Sie die Summe der Vermögenswerte für die Angabe der Vermögenshöhe und fügen Sie die entsprechenden Belege bei.

Erhalten Sie oder Ihr(e) Partner(in) Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder Eingliederungshilfe nach dem SGB IX?

12. Erhalten Sie oder Ihr(e) Partner(in) Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder Eingliederungshilfe nach dem SGB IX?

Werden sich Ihre Einnahmen oder die bei Ihrem/Ihrer Partner(in) in den nächsten 12 Monaten um mehr als 15 Prozent erhöhen oder verringern, auch z. B. durch den Erhalt oder den Wegfall von ALG I, Rente, BAföG, Unterhalt, Elterngeld o. ä. ?

13. Werden sich Ihre Einnahmen oder die bei Ihrem/Ihrer Partner(in) in den nächsten 12 Monaten um mehr als 15 Prozent erhöhen oder verringern, auch z. B. durch den Erhalt oder den Wegfall von ALG I, Rente, BAföG, Unterhalt, Elterngeld o. ä. ?