Wohngeldantrag für Heimbewohner - (Thüringen) (Seite 4)

Angaben zur Zahlung des Wohngeldes

Angaben zur Zahlung des Wohngeldes
19

Geben Sie bitte eine Bankverbindung an, auf welche das Wohngeld zu überweisen ist.

Bitte tragen Sie Ihre IBAN und BIC ein. Die Daten zu IBAN und BIC finden Sie auf Ihren Kontoauszügen.

Die Bankverbindung lautet:
IBAN
BIC
Kontoinhaber(in) dieser Bankverbindung ist:

Dem Wohngeldantrag werden (in Kopie) folgende Unterlagen beigefügt:

Dem Wohngeldantrag werden (in Kopie) folgende Unterlagen beigefügt:
20

Wichtige Hinweise für die Heimbewohnerin / den Heimbewohner / Betreuer / Bevollmächtigten

Wichtige Hinweise für die Heimbewohnerin / den Heimbewohner / Betreuer / Bevollmächtigten
21

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistungen erheblich sind.

Die Angaben sind erforderlich, um nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) über den Antrag zu entscheiden und die Wohngeldstatistik führen zu können.

Mit Ihrer Unterschrift auf diesem Wohngeldantrag wird
1.

versichert, dass alle Angaben, auch soweit sie in den Anlagen zum Antrag zu machen sind, richtig und vollständig sind. Insbesondere bestätigen Sie, dass Sie und ggf. der/die mit in Ihrem Wohnraum lebende Partner/in, nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind, keine weiteren Einkünfte/Einnahmen als die in Nummer 9 aufgeführten Einkünfte haben und

2.
zur Kenntnis genommen, dass Sie, ggf. der in Ihrem Wohnraum lebende Partner oder die / der Bevollmächtigte gesetzlich verpflichtet sind, der Wohngeldstelle alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung des Wohngeldes erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere:
a)

für die Erhöhung der Einkünfte/Einnahmen und/oder die Verringerung der Miete von jeweils mehr als 15 Prozent (der Wohngeldbescheid enthält hierzu nähere Erläuterungen);

b)

bei Auszug des/der ggf. im gleichen Wohnraum lebenden Partners/Partnerin;

c)

bei Auszug aller beiden Heimbewohner aus dem bisherigen Wohnraum in ein anderes Heim vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes;
In diesem Fall wird der Wohngeldanspruch vom ersten des nächsten Monats unwirksam.
Der weitere Bezug von Wohngeld ist nur möglich, wenn es neu beantragt wird.

d)

bei Antragstellung auf eine Transferleistung durch Sie oder Ihre/n Partner/Partnerin oder bei Bezug einer solchen.