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Benennung einer Wachperson zur waffenrechtlichen Prüfung nach § 28 Abs. 3 WaffG
Inhaltsverzeichnis des Formulars
Benennung einer Wachperson zur waffenrechtlichen Prüfung nach § 28 Abs. 3 WaffG (Seite1)
Bewachungsunternehmen
Angaben zur Wachperson
Benennung einer Wachperson zur waffenrechtlichen Prüfung nach § 28 Abs. 3 WaffG (Seite2)
Folgende waffenrechtliche Erlaubnisse besitzt die Wachperson:
Angaben zur Waffensachkunde (§ 7 WaffG i.V.m. §§ 1, 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung – AWaffV)
Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung:
Benennung einer Wachperson zur waffenrechtlichen Prüfung nach § 28 Abs. 3 WaffG (Seite3)
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