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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 21 WaffG bzw. § 21a WaffG (Waffenherstellungserlaubnis) - (Thüringen) (Seite 2)
Als Stellvertreter nach § 21a WaffG für den o. g. Handel wird folgende Person eingesetzt (nur bei Bedarf auszufüllen)
Als Stellvertreter nach § 21a WaffG für den o. g. Handel wird folgende Person eingesetzt
(nur bei Bedarf auszufüllen)
Familienname, Vorname(n)
früherer Name
Geburtsname
Doktorgrad
Geburtsdatum
Geburtsort
jede Staatsangehörigkeit
Geschlecht
männlich
weiblich
divers
Anschrift: Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort sowie Staat (im Falle einer ausländischen Adresse)
weitere Wohnungen
Telefon (freiwillige Angabe)
Handy-Nr. (freiwillige Angabe)
E-Mail (freiwillige Angabe)
Wohnanschrift des Antragstellers in den letzten 5 Jahren
1
von
bis
Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort – Landkreis – Land sowie Staat (im Falle einer ausländischen Adresse)
2
von
bis
Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort – Landkreis – Land sowie Staat (im Falle einer ausländischen Adresse)
3
von
bis
Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort – Landkreis – Land sowie Staat (im Falle einer ausländischen Adresse)
4
von
bis
Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort – Landkreis – Land sowie Staat (im Falle einer ausländischen Adresse)
5
von
bis
Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort – Landkreis – Land sowie Staat (im Falle einer ausländischen Adresse)
Angaben zum
Personalausweis
Reisepass
Nr.
ausstellende Behörde
am (Datum)
Anschrift der Betriebsstätte
Welche Waffen- und Munitionsarten sollen gehandelt werden?
Welche Waffen- und Munitionsarten sollen gehandelt werden?
1. Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Geräte
1.1 Erlaubnispflichtige Langwaffen; Schalldämpfer
1.2 Erlaubnispflichtige Kurzwaffen; Schalldämpfer
1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
1.4 Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12 mm Durchmesser
1.5 Luftdruck-, Federdruck- und CO-2 Waffen
1.6 Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen
2. Munition
2.1 Munition zum Verschießen aus Schusswaffen nach Nr. 1.1
2.2 Munition zum Verschießen aus Schusswaffen nach Nr. 1.2
2.3 Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3)
2.4 Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12 mm Durchmesser (1.4)
2.5 Munition zum Verschießen aus Schusswaffen und aus ihnen gleichstellten Geräten (1.6)
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