Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 21 WaffG bzw. § 21a WaffG (Waffenherstellungserlaubnis) - (Thüringen) (Seite 2)

Als Stellvertreter nach § 21a WaffG für den o. g. Handel wird folgende Person eingesetzt (nur bei Bedarf auszufüllen)
Geschlecht
Wohnanschrift des Antragstellers in den letzten 5 Jahren
1
Angaben zum
Welche Waffen- und Munitionsarten sollen gehandelt werden?
1. Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Geräte
2. Munition