Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 21 WaffG bzw. § 21a WaffG (Waffenherstellungserlaubnis) - (Thüringen) (Seite 4)

Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung: (Fortsetzung)
Ich bin / ich habe
Ich habe
Ich bin
Persönliche Eignung

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, die geschäftsunfähig sind, abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln sind oder aufgrund in der Person liegender Umstände (z. B. Krankheiten; körperliche oder geistige Einschränkungen) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgerecht umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder bei denen die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht (§ 6 Abs. 1 Satz 1 WaffG).

Meine Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit

Unterschrift
Unterschrift des Stellvertreters für den beantragten Handel

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
1.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)

2.

Bescheinigung in Steuersachen beim zuständigen Finanzamt

3.

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kämmerei bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde

4.

Amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung (bei Antragstellern unter 25 Jahren)

5.

Auszug aus der Handwerksordnung, wenn die Erlaubnis für die Waffenherstellung beantragt wird