Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 18 WaffG (für Waffen oder Munitionssachverständige) - (Thüringen) (Seite 2)

Angaben zu bisherigen waffenrechtlichen Erlaubnissen bzw. zu den beantragten Schusswaffen (Fortsetzung)
Wie bewahren Sie Ihre Waffen auf? *)
Wie bewahren Sie Ihre Munition auf? *)
Angaben zur Waffensachkunde
Meine Befähigung als Waffen- bzw. Munitionssachverständiger ergibt sich durch
aus Folgendem:
Können Sie Schießleistungen nachweisen?
Zusätzliche Angaben bei der Beantragung einer Schießerlaubnis
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von (mindestens) 1 Mio EURO (pauschal für Personen- und Sachschäden) nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 WaffG
*)

Ausführliche Hinweise und Erläuterungen im Merkblatt über die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition (Muster WAFFG-003-DE-FL).