Ich bin / Ich habe
nicht vorbestraft.
wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt (nur Verurteilungen, aber auch solche, die eine Geldstrafe verhängt haben, deren Rechtskraft nicht länger als 10 Jahre zurückliegen):
wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt (nur Verurteilungen, aber auch solche, die eine Geldstrafe verhängt haben, deren Rechtskraft nicht länger als 10 Jahre zurückliegen):
in den letzten 10 Jahren nicht Mitglied in einem Verein gewesen, der unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot unterliegt.
in den letzten 10 Jahren nicht Mitglied in einer Partei gewesen, deren Verfassungswidrigkeit das Bundes- verfassungsgericht festgestellt hat.
in den letzten 5 Jahren nicht als Mitglied einer Vereinigung oder eine solche Vereinigung unterstützt oder selbst Bestrebungen verfolgt, die
in den letzten 5 Jahren nicht als Mitglied einer Vereinigung oder eine solche Vereinigung unterstützt oder selbst Bestrebungen verfolgt, die
gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,
gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insobesondere das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, oder
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden
nicht innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam gewesen
nicht wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften des WaffG, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz verstoßen.
Ich leide
nicht an: – schwerer Sehschwäche, – Nachtblindheit, – Farbuntüchtigkeit, – Hirnverletzungen, – schwerer Herz-Kreislauferkrankung, – Diabetes, – Anfallsleiden, – Geisteskrankheiten, – Schwerhörigkeit oder Taub- heit, – Lähmungen oder anderen schweren Erkrankungen.