Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - (Thüringen) (Seite 5)

Angaben zur Waffensachkunde (§ 7 WaffG i.V.m. §§ 1, 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung – AWaffV)

Angaben zur Waffensachkunde (§ 7 WaffG i.V.m. §§ 1, 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung – AWaffV)
Ich weise die Waffensachkunde nach durch:

Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung:

Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung:
Ich bin / Ich habe
Ich habe
Ich bin
Persönliche Eignung

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, die geschäftsunfähig sind, abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln sind oder aufgrund in der Person liegender Umstände (z. B. Krankheiten; körperliche oder geistige Einschränkungen) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgerecht umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder bei denen die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht (§ 6 Abs. 1 Satz 1 WaffG).