Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG - (Thüringen) (Seite 2)

Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung:

Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung:
Ich bin / Ich habe
Ich habe

Persönliche Eignung

Persönliche Eignung

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, die geschäftsunfähig sind, abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln sind oder aufgrund in der Person liegender Umstände (z. B. Krankheiten; körperliche oder geistige Einschränkungen) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgerecht umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder bei denen die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht (§ 6 Abs. 1 Satz 1 WaffG).

Meine Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit.

Unterschrift des Antragstellers