Ich weise darauf hin, dass Sie im Fall des fruchtlosen Ablaufs dieser Frist(en) den sich daraus ergebenen Schaden auszugleichen haben. Außerdem müssen Sie hinsichtlich mangelhafter/vertragswidriger Leistungen oder eines nicht gestatteten Nachunternehmereinsatzes mit der Kündigung des Vertrags nach § 8 Absatz 3 VOB/B rechnen.