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466 - Vertragskündigung nach § 8 Abs. 3 VOB/B (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 2)
Ich fordere Sie hiermit auf,
die Baustelle spätestens bis zum folgenden Termin zu räumen
die Baustelle spätestens zu räumen
bis zum
und zwar
einschließlich Ihrer dort noch lagernden Stoffe, Bauteile und Ihrer Baustelleneinrichtung.
unter Aufrechterhaltung und Nutzung Ihrer Baustelleneinrichtung und Verwendung Ihrer dort noch lagernden Stoffe und Bauteile. Dafür wird einer angemessenen Vergütung gewährt, die noch abzustimmen ist. Das Entfernen Ihrer Baustelleneinrichtung und Ihrer Stoffe und Bauteile von der Baustelle ist Ihnen hiermit untersagt.
an der gemeinsamen Feststellung des Bautenstandes und an der Vornahme eines gemeinsamen Aufmaßes teilzunehmen.
diese Teilnahme erfolgt
am
um
innerhalb der Fristen nach § 14 Absatz 3 VOB/B eine prüffähige Schlussrechnung über Ihre Vergütungsansprüche vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Seite 1
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