400 - Allgemeine Richtlinien zur Baudurchführung (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 2)
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (§ 6 VOB/B)
Verfahren bei Behinderung
Wenn der Auftragnehmer anzeigt, er sei in der Bauausführung behindert, oder Umstände erkennbar werden, die zu Behinderungen führen könnten, sind die relevanten Sachverhalte so genau im Bautagebuch zu vermerken, dass eine zweifelsfreie Dokumentation des Sachverhaltes erfolgt. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten verzögert.