400 - Allgemeine Richtlinien zur Baudurchführung (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 9)
Rückforderung bei Überzahlungen
Zahlungsmitteilungen an Finanzbehörden
Die Richtlinien zu 454 sind zu beachten.
Zahlungsfrist / Tag der Zahlung
Abweichende Regelungen über Beginn und Ende der Zahlungsfrist, z. B. durch Annahme eines Neben- angebotes, sind vertraglich nicht zu vereinbaren.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat die Wahl zwischen folgenden Arten der Sicherheit:
Einbehalt von Geld (§ 17 Absatz 6 VOB/B)
Hinterlegung von Geld (§ 17 Absatz 5 VOB/B) und
Stellung einer Bürgschaft (§ 17 Absatz 4 VOB/B).
Der Auftragnehmer kann im Laufe der Vertragsabwicklung die Art der Sicherheit austauschen.
Sicherheit durch Bürgschaft
Die Richtlinien zu 421-423 sind zu beachten.
Rückgabe/Austausch der Sicherheiten
Durch die Abnahme wandelt sich grundsätzlich der Anspruch auf Vertragserfüllung in einen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Deshalb ist mit einer vorliegenden Mängelansprüchesicherheit auch die Beseitigung bei der Abnahme festgestellter Mängel abgesichert.
Wegen des Vorgehens bei zum Zeitpunkt des Abnahmeverlangens nicht erbrachten (Teil)Leistungen wird auf Richtlinie zu 442-443 Nummer 1.5 verwiesen.
Wegen nicht erledigter vertraglicher Schadensersatzansprüche aus der Zeit der Vertragserfüllung wird auf Nummer 14.4 und Richtlinie zu 421 Nummer 2 verwiesen.
Referenzbescheinigungen
Referenzbescheinigungen sind in der Regel nach der Rechnungsprüfung mit Formblatt Referenzbescheinigung 444 und ausschließlich durch den Auftraggeber auszustellen. Für Referenzbescheinigungen dürfen (anstelle Formblatt 444) die Vordrucke der PQ-Stellen verwendet werden, soweit diese die gleichen Erklärungen enthalten.