123 VS - Richtlinien zu 123 VS - Bekanntmachung von VS Ausschreibungen (Ausgabe 2017) (Seite 2)

3.1 Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen (Fortsetzung)
3.1.3

bei erforderlicher Verwahrung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VSVERTRAULICH oder höher im Zuge der Baudurchführung:

Von den Bewerbern ist zu verlangen, dass sie mit dem Teilnahmeantrag angeben, ob und in welchem Umfang für ihr Unternehmen und die bereits vorgeschlagenen Unterauftragnehmer Sicherheitsbescheide des BMWi bestehen. Wurde in der Bekanntmachung ein Termin benannt, bis zu dem der Sicherheitsbescheid spätestens vorliegen muss (Nummer III.1.5), ist eine Erklärung zu fordern, dass der Bewerber und die bereits vorge- schlagenen Unterauftragnehmer bereit sind, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheids zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden. Die in Nummer 3.1.1 genannten Verpflichtungserklärungen sind ebenfalls zu verlangen.

3.1.4

bei erforderlichem Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH oder höher auf der Baustelle bzw. bei erforderlichem Einsatz in Sicherheitsbereichen gem. § 1 Absatz 2 Nummer 3 SÜG:

Von den Bewerbern ist eine Erklärung zu verlangen, ob und in welchem Umfang sie und die bereits vor- geschlagenen Unterauftragnehmer über sicherheitsüberprüftes Personal, das zum Umgang mit Verschlusssachen des entsprechenden Geheimhaltungsgrades ermächtigt bzw. zur Beschäftigung in Sicherheitsbereichen zuge- lassen ist, verfügen.

Wurde in der Bekanntmachung ein Termin benannt, bis zu dem die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen sein muss (Nummer III.1.5), ist eine Erklärung zu fordern, dass der Bewerber und die bereits vorgeschlagenen Unterauftragnehmer bereit sind, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die dazu führen, dass zu dem genannten Termin ausreichend sicherheitsüberprüftes Personal zur Verfügung steht. Die in Nummer 3.1.1 genannten Verpflichtungserklärungen sind ebenfalls zu verlangen.

Anforderungen an die Versorgungssicherheit

3.2 Anforderungen an die Versorgungssicherheit

Die Anforderungen an die Versorgungssicherheit und die von den Bewerbern geforderten Angaben und vorzulegenden Unterlagen sind in der Bekanntmachung anzugeben. Es ist zu fordern, dass die Angaben/ Unterlagen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.