123 EU - Richtlinien zu 123 EU - Bekanntmachung von EU Ausschreibungen (Ausgabe 2017) (Seite 2)

3 Bekanntmachung in innerstaatlichen Veröffentlichungsstellen (Fortsetzung)

Daneben sollen Ausschreibungen und Aufforderungen auch in Tageszeitungen oder Fachzeitschriften ver- öffentlicht werden, wenn dies zur Erfüllung des Ausschreibungszweckes nötig ist.

Alle wesentlichen für die Bekanntmachung erforderlichen Angaben sind dem Vergabevermerk - Wahl der Vergabeart - 111 zu entnehmen. Eine Anleitung zum Ausfüllen der Bekanntmachungen enthält die Ausfüll- anleitung zu 123 EU.

4 Kosten der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen sind ab Absendung der Auftragsbekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Interessens- bestätigung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbar anzubieten.

Liegt einer der in § 11b EU genannten Ausnahmetatbestände vor, kann die Übermittlung auf einem anderen Weg erfolgen, es bleibt aber bei der Kostenfreiheit.