461-466 - Richtlinien zu 461-466 - Rechtsfolgen bei Schlechtleistungen (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 2)

Vertragsrechtliches Einschreiten bei mangelhafter/vertragswidriger Leistung

3. Vertragsrechtliches Einschreiten bei mangelhafter/vertragswidriger Leistung

Stoffe oder Bauteile, die dem Vertrag oder der Probe nicht entsprechen

3.1 Stoffe oder Bauteile, die dem Vertrag oder der Probe nicht entsprechen

Wird während der Bauausführung festgestellt, dass Stoffe oder Bauteile dem Vertrag oder der Probe nicht entsprechen, ist dies dem Auftragnehmer mit Formblatt 464 mitzuteilen. Dabei ist eine angemessene, datumsmäßig bestimmte Frist für die Beseitigung dieser Stoffe oder Bauteile zu setzen und ihm anzudrohen, dass die Beseitigung auf seine Kosten bzw. für seine Rechnung erfolgt.

Mangelhafte/Vertragswidrige Leistung, unzulässiger Nachunternehmereinsatz

3.2 Mangelhafte/Vertragswidrige Leistung, unzulässiger Nachunternehmereinsatz

Wird während der Bauausführung festgestellt, dass eine Leistung mangelhaft oder vertragswidrig ist, ist dies dem Auftragnehmer mit Formblatt 464 mitzuteilen. Dabei ist eine angemessene, datumsmäßig bestimmte Frist für die Ausführung der mangelfreien/vertragsgemäßen Leistung zu setzen.

Mit fruchtlosem Ablauf dieser Frist gerät der Auftragnehmer in Verzug. Ihm ist mit Formblatt 465 die Kündigung anzudrohen. Dabei ist eine angemessene, datumsmäßig bestimmte Nachfrist zu setzen. Die Kündigung kann erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist (frühestens am Tag nach Ablauf der Nachfrist) erfolgen. Sie ist zeitnah mit Formblatt 466 in Bezug auf § 4 Absatz 7 VOB/B vorzunehmen.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (§ 8 Absatz 6 VOB/B), d.h. sie ist postalisch oder persönlich zuzustellen – nicht per E-Mail oder FAX (siehe Nummer 4).

Bei ungenehmigtem Nachunternehmereinsatz ist analog zu verfahren, die Kündigung ist in Bezug auf § 4 Absatz 8 VOB/B vorzunehmen.

Arten der Zustellung

4. Arten der Zustellung

Bei allen vorgenannten Schreiben muss der Zugang nachgewiesen werden. Deshalb sollte der Eingang von per Fax / E-Mail übersandten Schreiben durch den Auftragnehmer bestätigt werden; Sendeprotokolle oder Lesebestätigungen reichen als Zugangsnachweis nicht aus.

Das Kündigungsschreiben muss postalisch mit Einwurfeinschreiben zugestellt werden. Geeignete Formen zum Nachweis des Zugangs sind auch die persönliche Übergabe, die Übergabe durch einen Boten oder der Postzustellungsauftrag (PZA).

Nichtanwendung der Formblätter 461 bis 466

5. Nichtanwendung der Formblätter 461 bis 466

Nicht vorgesehen sind die Formblätter 461 - 466 für die Kündigung nach § 8 Absatz 1, 2 und/oder 4 VOB/B.