461-466 - Richtlinien zu 461-466 - Rechtsfolgen bei Schlechtleistungen (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 2)
Vertragsrechtliches Einschreiten bei mangelhafter/vertragswidriger Leistung
Arten der Zustellung
Bei allen vorgenannten Schreiben muss der Zugang nachgewiesen werden. Deshalb sollte der Eingang von per Fax / E-Mail übersandten Schreiben durch den Auftragnehmer bestätigt werden; Sendeprotokolle oder Lesebestätigungen reichen als Zugangsnachweis nicht aus.
Das Kündigungsschreiben muss postalisch mit Einwurfeinschreiben zugestellt werden. Geeignete Formen zum Nachweis des Zugangs sind auch die persönliche Übergabe, die Übergabe durch einen Boten oder der Postzustellungsauftrag (PZA).
Nichtanwendung der Formblätter 461 bis 466
Nicht vorgesehen sind die Formblätter 461 - 466 für die Kündigung nach § 8 Absatz 1, 2 und/oder 4 VOB/B.