442-443 - Richtlinien zu 442-443 - Abnahme und Abnahme Mängelbeseitigungsleistung (Ausgabe 2017) (Seite 2)
Abnahme von Mängelbeseitigungsleistungen
Die Leistungen zur Mängelbeseitigung sind förmlich abzunehmen, sofern ihre Bedeutung dies verlangt. Dabei ist das Formblatt Abnahme Mängelbeseitigungsleistungen 443 zu verwenden.
Gemäß § 13 Absatz 5 Nummer 2 VOB/B ist es zulässig, nach Ablauf der Frist zur Mängelbeseitigung sofort einen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer stattdessen nochmals unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern.