114 - Aufforderung zur Interessensbestätigung (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 4)

9 Zugelassene Abgabe der Interessensbestätigungen und Angebote (Fortsetzung)
Die geforderten Unterlagen (siehe Nummer 4.3.1) sind in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Frist für die Interessensbestätigung an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Unternehmens und der Angabe, Interessenbestätigung für folgende Leisting zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereitgestellten Kennzettels

Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:

10 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:

Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A):

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn, Tel: +49 228/9499-0, Fax: -163

11 Weitere Bemerkungen