611 - Richtlinien zu 611 - Rahmenvereinbarungen (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 2)

Rahmenverträge im Angebotsverfahren

4 Rahmenverträge im Angebotsverfahren

Bestandteil der Rahmenvereinbarung ist ein Leistungsverzeichnis, das in der Regel aus standardisierten Texten (z.B. StLB-Bau, StLB-BauZ) besteht und sich aus Texten mehrerer Leistungsbereiche zusammensetzen kann. Art und Umfang der Leistung sind vom Auftraggeber vorzugeben. Preise sind vom Bieter anzugeben.

Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr und/oder über die vorgesehene Laufzeit ist unter Nummer 3 des Formblatts Rahmenvereinbarung - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 611 anzugeben.

Rahmenvereinbarungen im Auf- und Abgebotsverfahren

5 Rahmenvereinbarungen im Auf- und Abgebotsverfahren

Das Leistungsverzeichnis ist aus Texten des StLB-BauZ zu erstellen.

Im Angebotsschreiben 613 BU unter Nummer 1 sind vorzugeben:
  • die Nummern der Leistungsbereiche

  • die Lohngruppen getrennt nach Leistungsbereichen mit der jeweils geschätzten Stundenanzahl nur für unbedingt erforderliche Leistungen, die nicht in den Leistungsverzeichnissen enthalten sind; je Lohngruppe auf den notwendigen Umfang beschränkt