Bestandteil der Rahmenvereinbarung ist ein Leistungsverzeichnis, das in der Regel aus standardisierten Texten (z.B. StLB-Bau, StLB-BauZ) besteht und sich aus Texten mehrerer Leistungsbereiche zusammensetzen kann. Art und Umfang der Leistung sind vom Auftraggeber vorzugeben. Preise sind vom Bieter anzugeben.