625 - NATO-Infrastrukturbauten - Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots / des Angebotsschreibens / der zusätzlichen Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017) (Seite 2)

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Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen

Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
3.1

Auftragnehmer, die ihren Sitz nicht in einem der oben unter Nr. 1.1 genannten Staaten haben, sind von der Ausführung des Auftrags ausgeschlossen. Dies gilt auch für Nachunternehmer und Arbeitsgemeinschaftsmitglieder.

3.2

Der Auftragnehmer kann die Auszahlung der Vergütung bis zu dem sich aus Nr. 2 ergebenden Betrag in ausländischer Währung verlangen. Die Umrechnung der Euro-Beträge erfolgt zum Mittelwert von Ankaufs- und Verkaufskurs der Devisenbörse in Frankfurt am Main bei Geschäftsschluss am letzten Werktag vor Ablauf der Angebotsfrist.

Die Vergütung in anderer Währung als in Euro-Beträgen kann von einem Nachweis darüber abhängig gemacht werden, dass dem Auftragnehmer entsprechende Aufwendungen in anderer Währung tatsächlich entstanden sind.