125 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 2)

Verpflichtungserklärung

3. Verpflichtungserklärung
3.1 Ich/wir verpflichte(n) mich/uns
während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in meinem/unserem Besitz befindlichen oder mir/uns zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere nach
  • dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch – GHB),

  • der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum materiellen Geheimschutz (VS-Anweisung – VSA) in der jeweils gültigen Fassung,

  • dem Merkblatt über die Behandlung von VS-NfD (VS-NfD-Merkblatt), Anlage V zur VSA

zu gewährleisten.

3.2 Ich/wir verpflichte(n) mich/uns

dem Auftraggeber jede im Zuge der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Nachunternehmer / Unterauftragnehmer mitzuteilen. Bei Vergabeverfahren nach VOB/A Abschnitt 3 bzw. VSVgV gilt diese Verpflichtung nur, soweit sie in der Bekanntmachung (Ziffer II.1.7) angegeben war.

3.3 Soweit ich/wir beabsichtige(n),
Teile der Leistung von Nachauftragnehmern/Unterauftragnehmern erbringen zu lassen, werde(n) ich/wir für diese Nachunternehmer/Unterauftragnehmer die Sicherheitsauskunft und die Verpflichtungserklärung einschließlich der ent- sprechenden Nachweise unter Verwendung des Formblattes 126
  • vor Auftragserteilung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle bzw.

  • im Zuge der Auftragsausführung vor der Vergabe des jeweiligen Unterauftrages

vorlegen.