227 - Hinweise zu 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien (Ausgabe 2017) (Seite 3)

4. Punktebewertung (Fortsetzung)
4.2 Übrige Kriterien (Fortsetzung)

Ein Angebot, das bei einem Kriterium die im LV geforderten Eigenschaften übertrifft, erhält bis zu 12 Punkte (=20% mehr als bei voller Erfüllung der Anforderung).

Eine höhere Punktzahl, das heißt Angebote mit Eigenschaften, die mehr als 20% über den im LV geforderten Eigenschaften erreichen, soll in der Regel nicht vorgesehen werden.

Soweit bei der Festlegung von Mindestanforderungen an Nebenangebote gegenüber der Leistungsbeschreibung auf Eigenschaften verzichtet oder Eigenschaften mit einem geringeren technischen Wert zugelassen werden, kann die Punktzahl für Angebote, die die Mindestanforderungen erfüllen, um bis zu 20% (auf 8 Punkte) verringert werden.

Bei den im Formblatt 227 festzulegenden Punktzahlen handelt es sich jeweils um feste Werte, d. h. die Punktzahl wird bei Erreichen einer Stufe (Angebot wie LV, Besser als LV, Mindestanforderungen erfüllt) vergeben. Zwischenwerte innerhalb der Stufen sind nicht zu bilden.

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Anwendung der Excel-Tabelle „Nebenangebote und Wertung“

Anwendung der Excel-Tabelle „Nebenangebote und Wertung“

Die zur Verfügung gestellte Excel-Tabelle ist mit Rechenfunktionen hinterlegt. Eintragungen in den Tabellen- blättern „Preis“ und „Zuschlagskriterien“ werden in das Tabellenblatt „Punktebewertung“ übernommen.

Wird ein Haupt- oder Nebenangebot wegen Unterschreitung von (Mindest-)Kriterien ausgeschlossen, braucht es nicht weiter betrachtet zu werden. Die nachfolgenden Wertungen sind zu löschen.

Beispiel: Das Nebenangebot 1 der Fa. Bauer (siehe Beispiel Anhang 1) wird wegen Unterschreitung der Mindest- forderung zur Wärmeleitfähigkeit ausgeschlossen. Der nachfolgende Wertungspunkt „Folgekosten/Wirtschaftlich- keit“ wird nicht mehr betrachtet. Im Tabellenblatt „Punktewertung“ ist die Gesamtpunktezahl zu löschen und bei der Rangfolge „Ausschluss“ einzutragen.