227 - Hinweise zu 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien (Ausgabe 2017) (Seite 2)
Punktebewertung
Die Angaben zur Punktebewertung (Grundlagen, sowie min./max. Punkte) sind in das 227 einzutragen.
Zur Bewertung der Angebote und zur Festlegung der Punkte sind für jedes Kriterium die Anforderungen im LV mit den angebotenen Eigenschaften zu vergleichen und soweit erforderlich schriftlich gegenüber zu stellen. Soweit für Nebenangebote Mindestanforderungen bestimmt wurden, die von den Anforderungen des LV abweichen, sind diese zusätzlich zu berücksichtigen.
Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix gemäß nachfolgenden Regelungen:
Als Preis wird die Wertungssumme des Angebotes angesetzt. Die Wertungssumme errechnet sich aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungskosten aufgrund eines Instandhaltungsvertrages. Instandhaltungskosten gehen aufgrund der vorgegebenen Berechnungsart in die Wertungssumme mit ein. Soweit Nebenangebote zugelassen sind, werden für diese gesonderte Wertungssummen ermittelt.
10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Für die Angebotswertung wird die Punktezahl, die ein Angebot bei einem Kriterium erreichen kann, wie folgt festgelegt:
Ein Angebot, das bei einem Kriterium die im LV geforderten Eigenschaften voll erfüllt, erhält 10 Punkte.