211 - Richtlinien zu 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 2)

Nr. 1 Vertretungsformel

Nr. 1 Vertretungsformel

Bei Baumaßnahmen des Bundes sind die Verträge im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutsch- land, vertreten durch das Ressort, dem die oberste baufachliche Leitungsbefugnis zusteht, abzuschließen. Die Ressorts werden vertreten durch die Fachaufsicht ausführende Ebene und diese durch die örtlich zuständige Baudurchführende Ebene.

Bei Baumaßnahmen Dritter sind die Verträge im Namen und für Rechnung des Dritten abzuschließen. Dieser wird vertreten durch die Fachaufsicht führende Ebene und diese durch die örtlich zuständige Baudurchführende Ebene.

Nr. 2 Kommunikation

Nr. 2 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt vorzugsweise über die Vergabeplattform (Ausnahme VS-eingestufte Vergabe- unterlagen). Soweit nach Ablauf der Angebotsfrist die Kommunikation (auch) außerhalb der Vergabeplattform erfolgen soll, ist zusätzlich die Option „in Kombination…“ anzukreuzen. Sollen auch schriftliche Angebote zugelassen werden, muss auch die Option „auf andere Weise (schriftlich / Textform)“ angekreuzt werden.

Für Kommunikation in Textform ist ausschließlich eine Stelle (keine einzelnen Mitarbeiter) der Baudurchführenden Ebene zu nennen.

Es ist sicherzustellen, dass alle Bewerber die gleichen Informationen erhalten.

Nr. 4 Losweise Vergabe

Nr. 4 Losweise Vergabe

Es ist festzulegen, ob die Leistung in Fach-/Teillose aufgeteilt wird und wie viele Lose anzubieten sind. „Für alle Lose“ ist nur anzukreuzen, wenn alle Lose angeboten werden müssen, damit sichergestellt werden kann, dass auch für jedes Los Angebote eingehen. Ggf. notwendige Einschränkungen bei der Kombination von Fach- oder Teillosen sind in den Freizeilen mit anzugeben. Den Vergabeunterlagen ist das Angebotsschreiben für die losweise Vergabe beizufügen.

Nr. 7 Angebotswertung

Nr. 7 Angebotswertung

Soweit neben dem Preis weitere Zuschlagskriterien festgelegt werden, sind diese zu gewichten.

Nr. 8 Art der Angebotsabgabe

Nr. 8 Art der Angebotsabgabe

Werden elektronische Angebote zugelassen, ist grundsätzlich auf eine Signatur/ein Siegel zu verzichten. Soll ausnahmsweise ein(e) fortgeschrittene(s) oder qualifizierte(s) Signatur/Siegel gefordert werden, sind die Gründe hierfür im Vergabevermerk zu dokumentieren und es ist sicherzustellen, dass eine Verifizierung der Signaturen/Siegel möglich ist.

Nr. 10 freier Eintrag

Nr. 10 freier Eintrag

Bei Maßnahmen für Gaststreitkräfte ist einzutragen:

„Bei den beschriebenen Leistungen handelt es sich um Arbeiten für die Gaststreitkräfte, die aus deren Heimatmitteln finanziert werden.“

Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

siehe Anhang 9 Nr. 3