122 - Veröffentlichung einer Bekanntmachung - Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 3)

n)

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Zuschlagskriterien

r) Zuschlagskriterien

geforderte Sicherheiten

t) geforderte Sicherheiten

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maß- geblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften in denen sie enthalten sind

Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

Beurteilung der Eignung

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.