In EU-Verfahren sind die folgenden Angaben in der Auftragsbekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessenbestätigung zwingend erforderlich.
In nationalen Verfahren: ein oder mehrere Lose; i.d.R. ist die Gesamtzahl der Lose des Vergabeverfahrens einzutragen.
Richtlinie 111 Nummer 2.4 beachten!
In der Aufforderung zur Angebotsabgabe festzulegen.
Richtlinie 111 Nummer 2.5 beachten!