441 - Zustandsfeststellung nach § 4 Abs. 10 VOB/B (Ausgabe 2017) (Seite 2)

Die als mangelhaft bzw. vertragswidrig festgestellten Leistungen sind nach § 4 Absatz 7 VOB/B vollständig durch mangelfreie zu ersetzen

Mit dieser Zustandsfeststellung ist keine Billigung der erbrachten Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht und damit
keine Abnahme verbunden.

Auftragnehmer:

In Vertretung/Im Auftrag

Unterschrift

Auftraggeber:

In Vertretung/Im Auftrag

Unterschrift