338 - Auftrag (Auftragsschreiben) (Ausgabe 2017) (Seite 2)

Objekt-/Bauüberwachung (§ 4 Absatz 1 VOB/B) und ggf. Sicherheitskoordination (Baustellenverordnung):

Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom Beauftragten des Auftraggebers getroffen werden.

Erläuterungen

Erläuterungen

Auftraggeber¹)

Unterschrift

Sie werden gebeten, die Zweitfertigung dieses Auftragsschreibens als Empfangsbestätigung unverzüglich zurückzugeben.

Empfangsbestätigung

Empfangsbestätigung
Ich/Wir bestätige(n) den Empfang Ihres vorstehenden Auftragsschreibens. Zur Entgegennahme von Anordnungen wird als bevollmächtigter Vertreter bestellt:
bevollmächtigter Vertreter

Ein Wechsel in der Vertretung wird der Vergabestelle unverzüglich mitgeteilt.

Auftragnehmer¹)

Unterschrift

1) Unterschrift/Signatur/Textform mit Angabe des Namens