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351 - Vergabevermerk - Entscheidung über die Aufhebung / Einstellung des Vergabeverfahrens (Ausgabe 2017) (Seite 2)
Vorschlag (Fortsetzung)
Das Verhandlungsverfahren ist einzustellen.
Das Verhandlungsverfahren ist einzustellen.
Begründung:
Das Vergabeverfahren über Liefer- oder Dienstleistungen ist aufzuheben, weil
Das Vergabeverfahren über Liefer- oder Dienstleistungen ist aufzuheben, weil
kein Teilnahmeantrag oder Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht
sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat
kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde
folgende andere schwerwiegende Gründe bestehen:
folgende andere schwerwiegende Gründe bestehen:
Angaben der Begründungen
Die Ausschreibung wird nach § 177 GWB beendet.
Entscheidungsvorschlag
Entscheidungsvorschlag
Erstellt / Fachlich zuständig
Federführend zuständig
Haushalt / Kosten
einverstanden (mit den ersichtlichen Änderungen)
nicht einverstanden
Behördenleitung
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