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334 - Information, Absage nach § 134 GWB (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 3)
Wirtschaftlichkeit des Angebotes
4. Wirtschaftlichkeit des Angebotes
Auf Ihr Angebot kann der Zuschlag nicht erteilt werden, weil Sie nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.
Auf Ihr Angebot kann der Zuschlag nicht erteilt werden, weil
Grund:
Es liegt ein niedrigeres Hauptangebot vor.
Ihr Hauptangebot war nicht das wirtschaftlichste.
Erläuterung:
Es liegt ein wirtschaftlicheres Nebenangebot vor.
Folgende Nebenangebote kommen auf Grund der Wertung für den Zuschlag nicht in Betracht:
Folgende Nebenangebote kommen auf Grund der Wertung für den Zuschlag nicht in Betracht:
Erläuterung:
Aufklärung des Angebotsinhaltes
5. Aufklärung des Angebotsinhaltes
Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt werden, weil Sie die geforderten Aufklärungen und Angaben verweigert haben.
Bezug:
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Unterschrift
Seite 2
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