Auftraggeber
um der oben angeführten Abhilfeaufforderung nachzukommen.
Ich weise darauf hin, dass Sie im Fall des fruchtlosen Ablaufs der vorgenannten Frist den sich daraus ergebenen Schaden auszugleichen haben und mit der Kündigung des Vertrags nach § 8 Absatz 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 4 VOB/B rechnen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag