452 - Schlusszahlung (Mitteilung Schlusszahlung) (Ausgabe 2017) (Seite 2)

Ausschlusswirkung der Schlusszahlung nach § 16 Absatz 3 VOB/B:

Ausschlusswirkung der Schlusszahlung nach § 16 Absatz 3 VOB/B:
Es wird darauf hingewiesen, dass
  • die vorbehaltlose Annahme dieser Schlusszahlung Nachforderungen ausschließt;

  • auch früher gestellte, aber unerledigte Forderungen ausgeschlossen werden, wenn sie nicht nochmals vorbehalten werden;

  • der Vorbehalt innerhalb von 28 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung über die Schlusszahlung erklärt werden muss;

  • ein erklärter Vorbehalt hinfällig wird, wenn nicht innerhalb von weiteren 28 Tagen – beginnend am Tag nach Ablauf der Frist von 28 Tagen für die Erklärung des Vorbehalts – eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn das nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird; es sei denn, die vorbehaltenen Forderungen sind bereits in der vorliegenden prüfbaren (Teil-)Schlussrechnung geltend gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift